Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANMELDUNG / BESTÄTIGUNG

Mit der Anmeldung bietet der/die Kunde/in uns verbindlich den Abschluß eines Reisevertrages an, der mit der Zusendung einer Bestätigung sowie des Nachweises einer Insolvenzabsicherung gem. § 651 BGB durch uns wirksam wird. Mit der Bestätigung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch € 25,- fällig. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bzw, nach Zustellung der Reiseunterlagen zu zahlen. Die Einzahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer/innen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der/die Anmelder/in hat für die Vertragsverpflichtungen der mitangemeldeten sowie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen. Für Reisen anderer Veranstalter, die wir vermitteln, gelten auch die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

2. LEISTUNGEN

Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten bzw. die Angaben in den Auftragsbestätigungen bzw. Buchungsbestätigungen maßgebend. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. LEISTUNGS - UND PREISÄNDERUNGEN

Werden Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem im Prospekt bzw. der Bestätigung angegebenen Umfanq vor Reiseantritt erforderlich, so teilen wir dies unverzüglich mit, sofern dies möglich ist und die Abweichungen nicht nur geringfügig sind. Änderungen nach Fahrt-bzw, Reiseantritt gelten nicht als Änderungen der Leistungen, wenn diese aufgrund äußerer, insbesondere politischer Umstände im Interesse der Sicherheit erforderlich werden. Irrtümer, Druckfehler sowie Programm - und Preisänderungen, letztere vor allem im Hinblick auf nachträgliche Erhöhungen der Übernachtungspreise, der Steuern und Gebühren, sowie der Treibstoffpreise bleiben vorbehalten. Übersteigen die Preiserhöhungen 10% des Reisepreises, ist der Vertragspartner zum kostenlosen Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis berechtigt.

4. RÜCKTRITT / UMBUCHUNG DURCH DIE REISENDE / DEN REISENDEN

Es besteht jederzeit die Möglichkeit mit einer schriftlichen Erklärung von einer Reise zurückzutreten. Bei einem Rücktritt, Nichtantritt oder wenn durch Fehlen der Reisedokumente (Paß/Visum etc.) ein Ausschluß von einer Reise bedingt ist, haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dabei stellen wir folgende Kosten in Rechnung: bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%, mind. € 25,- bei Einzelpersonen/ mind. € 100,- bei Gruppenanmeldungen, bis 22 Tage vor Reisebeginn 30%, bis 14 Tage vor Reisebeginn 50%. bis 7 Tage vor Reisebeginn 85%, bei späterem Rücktritt 100% des Reisepreises. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wenn es uns gelingt, eine Ersatzperson/ Ersatzgruppe zu finden oder eine Ersatzperson/ Ersatzgruppe benannt wird, die die Reise antritt, so wird lediglich eine Gebühr von € 25,- (Einzelpersonen) bzw. € 100,-(Gruppenbuchungen) berechnet. Alle Rechte und Pflichten gehen auf die Ersatzperson/ Ersatzgruppe über. Bei Umbuchungen nach Vertragsabschluß wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- erhoben. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese kann über uns abgeschlossen werden.

5. RÜCKTRITT DURCH UNS

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird bzw. die in der Auftragsbestätigung zugrundegelegte Teilnehmerzahl um 20% unterschritten wird. Für Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ergeht bis 14 Tage vor Reisebeginn der Bescheid.. Eingezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet, Unabhängig davon werden wir uns bemühen vergleichbare Reisen anderer Veranstalter anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Im Falle höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Streik etc.) sind wir berechtigt, die Reise auch kurzfristig zu stornieren. Ungeachtet einer Frist ist ein Rücktritt durch uns während einer Reise möglich. wenn die Durchführung durch Mitreisende trotz Abmahnung nachhaltig gestört wird bzw. vertragswidriges Verhalten einen Abbruch der Reise bzw. eine Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wobei wir uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen.

6. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Beförderung in unseren Reisebussen gem. den Bestimmungen der BRD, für gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Reisebeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des bereisten Landes. Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmen, z.B. Flug-Schienen-Schiffsbeförderung oder Beförderung in fremden Fahrzeugen, auf Campingplätzen, in Beherbergungsbetrieben etc. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Vertragsbedingungen, der betroffenen Unternehmen. Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Person beschränkt, § 651 BGB ist Bestandteil dieses Vertrages, Unsere Haftung ist ausgeschlossen für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck sowie für Sportgeräte, Fahrräder, techn. Geräte etc., die durch uns oder durch von uns beauftragte Transportunternehmen befördert oder gelagert werden. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluß einer Reisegepäck- bzw. Transportversicherung. Die Fahr- bzw. Reisezeiten werden nach den durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und daraus entstehende Folgen oder Kosten haften wir nicht.

7. FUNDSACHEN

Alle Gegenstände oder Sachen, die in unseren Bussen liegenbleiben bzw. durch unser Personal gefunden werden, werden vier Wochen bei uns gelagert. Für Gegenstände, die innerhalb dieser Frist nicht bei uns abgeholt werden, übernehmen wir keine Haftung.

8. MITWIRKUNGSPFLICHT

Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen. Dazu gehört insbesondere eine schriftliche Beanstandung bei der Reiseleitung bzw. dem Fahrpersonal. Erfolgt dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Minderung. Reisende, die die Kultur eines Gastlandes und/oder die Würde seiner Bewohner nicht respektieren oder durch ihr Verhalten die Gruppendynamik erheblich stören, können wir von der Reise ausschließen, d.h. vom Vertrag zurücktreten.

9. ANSPRUCHE AUS DEM REISEVERTRAG

Ansprüche aus dem Reisevertrag müssen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Enddatum einer Reise schriftlich geltend gemacht werden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, mit dem die Reise vertragsgemäß endet.

10. VORSCHRIFTEN

Für die Einhaltung der Paß-Zoll-Devisenvorschriften ist jede/r Teilnehmer/in selbst verantwortlich. Das gleiche gilt für Gesundheitsbestimmungen und Impfvorschriften. Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten. Auskünfte zu Einreisebestimmungen, die durch uns erteilt werden, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Nachteile aus Nichtbeachtung obiger Vorschriften.

11 . ALLGEMEINES

Diese Reisebedingungen sind nur hilfsweise dann anzuwenden, wenn wir lediglich als Vermittler fungieren, jedoch nach den Vorschriften des Reisevertragsgesetzes als Reiseveranstalter zu haften haben. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Das gilt ebenfalls für Kaufleute. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.